Startseite › Foren › Krankenstand › EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU › Re:Re: EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU
18.5.2009 um 14:47 Uhr
#21511
Hallo Birgit!
Genau vor dem gleichen Problem stehe ich auch gerade!
Einerseits ist im Arbeitsrecht zu lesen, dass als fiktive Bemessungsgrundlage das tatsächliche Krankenteilgentgelt gilt, andererseits kann man auf der Homepage der GKK wieder nachlesesn, dass, wenn eine 50%ige Entgeltfortzahlung durch den AG erfolgt und der DN Krankengeld bezieht, die fiktive Bemessungsgrundlage 100% beträgt!
Mein DN erhält mittlerweile gar kein Entgelt mehr von uns. Da würde ich es so sehen, dass ich 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage heranziehe?????
Große Verwirrung – ich hoffe, uns kann jemand helfen.
Danke im Voraus
Andrea