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19.5.2009 um 15:12 Uhr
#21517
biggi
Teilnehmer
Liebe Kolleginnen!
Habe im Arbeitsbehelf der GKK nachgelesen – verlasse mich sonst auf das Lohnprogramm: Bei 50 % Teilentgelt zahlt man dafür MV-Beiträge und für die 50 % fikive Grundlage (wie bei Krank ohne Anspruch), also in Summe für 100 %.
Sonst sind ja alle Punkte geklärt.
Gutes Gelingen und liebe Grüße
Biggi