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27.12.2005 um 9:48 Uhr
#16990
Hallo Martin!
Steile Frage – aber ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das zum ‚Gewohnheitsrecht‘ (das m.E. schon ab der 2. vorbehaltlosen Zahlung wirksam ist) wird, nachdem es sich hierbei um einen Aufwandsersatz und nicht um Entgelt handelt (aber man weiß ja nie, was dann rauskommt).
LG (und Zeit zum Computer abschalten) Roland