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28.3.2009 um 21:40 Uhr
#20341
Martin
Teilnehmer
hallo heman!
den wagen kannst du zurück geben. dann fällt der steuerbare sachbezug weg und es bleibt netto mehr über.
den entfallenen sachbezug in eine gehaltsumwandlung zu ändern, ist m.E. nicht möglich. hier fehlt es an einer entsprechenden vereinbarung.
der punkt 5. ist dienstgeberfreundlich gehalten.
anmerkung, kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug. also wenn du für selbstbehalt versicherung o.ä. aufkommen mußt, dann kürzt dies den sachbezug.