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5.1.2010 um 21:59 Uhr
#22211
Hallo Martina!
Du hast fast alles richtig interpretiert.
Die € 6,21 sind immer steuerfrei, € 26,40 nur bei der Nächtigung.
Bei einer „Nicht-Übernachtung“ ist die Diff. von € 3,79 tatsächlich nach der Anfangsphase pflichtig zu behandeln.
Nur in einem Punkt muss ich dich korrigieren:
Für die Beobachtung der 5/15 Tage oder ev. 6 Monate müssen alle Fahrten zum jeweiligen Dienstort betrachtet werden, also nicht nur die Fahrten ohne Übernachtung.
LG