Re:Re: Dienstnehmerkündigung

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#25052

Hallo MaHa!

Wir haben im DV vereinbart, dass für den DN die gleiche Kündigungsfristen wie für den DG gelten (das ist ja lt. § 20 AngG möglich) – nachdem er erst seit 1/2 Jahr bei uns ist ist die Frist also 6 Wochen.

Ja aber wandelt man durch den Verzicht der Kündigungsfrist seitens des DG die Dienstnehmer-Kündigung nicht automatisch in eine einvernehmliche Auflösung um? Ich frage deswegen so blöd, weil ich Angst habe, dass dann die GKK meint, wir haben mit dieser Lösung die Auflösungsabgabe „umgangen“.

Oder sehe ich das zu kompliziert? 😉

LG
Sonnenblumme