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30.3.2017 um 11:38 Uhr
#25118
MaHa
Teilnehmer
Meine Antwort kommt etwas spät, aber wir hatten gerade aktuell so einen Fall. Die DNin hat von ihrer Schwangerschaft erst erfahren, als sie bereits seit knapp einer Woche im Mutterschutz hätte sein sollen.
Lt. Auskunft der GKK und des Arbeitsinspektorates haben wir keine Probleme zu befürchten, da wir nichts von der Schwangerschaft wussten. Ab Meldung der Schwangerschaft darf die DNin natürlich nicht mehr beschäftigt werden wenn bereits MS.
Wie ist dein Fall ausgegangen? War der Lehrling wirklich schwanger?