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27.12.2005 um 10:30 Uhr
#17031
Servus Josef!
Servus Josef!
In der Tat ist eine Gehaltskürzung nur mit Zustimmung der Dienstnehmerin möglich. Eventuell können funktionsbezogene Zulagen nach Versetzung wegfallen.
Die relevanten Paragraphen findest Du unter §§15-17 MSchG.
Unter Umständen könnte der Dienstgeber die Teilzeitbeschäftigung verwehren. (sehr schwer und nur wenn innerhalb der Fristen)
Wenn Deine Dienstnehmerin unter einer Beamten- Geimeindebedienstetendienstordnung abgerechnet wird, weiß ich nicht, ob es dort eine spezielle Regelung gibt.
LG und Frohe Weihnachten
Martin