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Mir ist noch was eingefallen:
im oktober „durfte“ ich 2 tage (sa.+so.) einen kurs besuchen, genauer einen auffrischungskurs für meine gefahrengutlenkerberechtigung (adr-schein), diesen muss ich alle 5jahre machen sonst läuft er ab, also zwingend notwendig um meinen beruf ausüben zu können.
frage:
kurskosten zahlt DG – aber der kurs selbst war in meiner freizet – keine arbeitszeit;
kann ich da was geltend machen?
war sa. von 8uhr (abf. wohnung) – 17uhr30 (ank. wohnung) und so. 8uhr – 15Uhr30
entfernung wohnung – fahrschule…..knapp 26km eine strecke, nächtigung natürlich keine;
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Kilometer-Geld
wenn ich zu einer besprechung geordert werde (bezahlte arbeitszeit) und dahin mit dem eigenen pkw fahren muss, kann ich da was geltend machen?
großes pendlerpauschale steht mir zu und zwar die stufe zwischen 2km – 20km (um 2uhr fährt kein „öffi“) also € 342/jahr
Beispiel: ich fahre morgerns zum LKW-Platz – mach meine Tour und komm wieder zum LKW-Platz zurück – von da aus fahre ich dann mit dem pkw ins büro (oder dem gasthaus gegenüber) wo die besprechung stattfindet; darf ich die gefahrenen kilometer vom abstellplatz des lkw´s zum büro geltend machen?
lg. Helmut