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26.6.2017 um 8:29 Uhr
#25150
the brain
Teilnehmer
Hallo Daniela,
wie Du schon annimmst, ist in diesem Fall keine Regelung definiert. Am Besten ihr regelt das in der BV.
Ansonsten würde ich die 24 Stunden Regelung anwenden. Die ist zwar schlechter für die Reisenden, aber bei einer evtl. Prüfung hat der Prüfer keine handhabe.
lg
hubert k.