Re:Re: DB/DZ und KommSt bei „Sterbebezügen“

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#22721

Hallo Roman!

Meines Erachtens sind beide Bezüge in den genannten Abgaben pflichtig zu behandeln.
Ersatzleistung sowieso und das „Sterbemonat“ ist in der LSt voll als laufender Bezug zu erfassen und kann somit auch nicht befreit sein in DB, DZ und Komm.St.

LG