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25.8.2010 um 22:28 Uhr
#22709
Hallo Gaby!
Ja, das ist korrekt, denn wenn ich z.B. 45 Stunden in einer Woche arbeite und schon am „Übertragungsmaximum“ stehe, sind das halt Überstunden, die mit 1:1,5 zu behandeln sind (entweder auszahlen oder bei Vereinbarung auf ZA).
LG