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4.1.2011 um 10:37 Uhr
#23473
Hallo Susanne-Maria,
soweit ich mich erinnern kann, muß man die Winterfeiertage nirgends eingeben. Anhand der Dezember-Meldeliste weiß die BUAK ja, welche Arbeiter an den Feiertagen beschäftigt waren und zieht die Winterfeiertagsrefundierung automatisch von der Dezember-Vorschreibung ab.
LG
Mathias