Re:Re: Bildungskarenz und Abfertigung

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#22651

Hab mir gerade die von Dir zitierten Bestimmungen des AVRAG, MSchG und § 67 EStG angeschaut – ich glaube, Du hast es genau auf den Punkt gebraucht. Genau das werden sie meinen. Ich sehe es aber so, dass es hier um die Bezüge geht, die man vom Arbeitgeber erhält (und infolgedessen um die Abfertigung alt und nicht neu). Die Abfertigung neu ist zwar auch irgendwo in § 67 EStG erwähnt, aber irgendwie erscheint mir das systemwidrig, dass die auch damit gemeint sein soll.

Vielen Dank nochmal, darauf wär ich ohne Deine Hilfe nicht gekommen.