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18.6.2009 um 0:56 Uhr
#21674
Liebe Martha!
Einen „besonderen“ (gesetzlichen) Kündigungsschutz während der Bildungskarenz gibt es nicht.
Und da die Bildungskarenz bei den dienstzeitabhängigen Ansprüchen NICHT angerechnet wird, ist auch die Dienstzugehörigkeit (wegen der Kündigungsfrist) bis zum Tag vor Beginn der Bildungskarenz zu berechnen.
LG