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6.9.2012 um 12:02 Uhr
#24246
Hallo,
vielen Dank für deine Hilfe.
Im KV steht: Nach einer 3jährigen Betriebszugehörigkeit sind Zeiten des Karenzurlaubes nach § 15 Mutterschutzgesetz i.d. Fassung des BGBl. I Nr. 53/2007 bis zu 10 Monate aufe alle Rechte, die sich nach der Dienstzeit richten, anzurechnen. Diese Anrechnung bezieht sich nur auf einen Karenzurlaub.
lg