Re:Re: Betriebszugehörigkeit + Jubiläum

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Es wird nur angerechnet was aufgezählt wird, daher Kündigungsfrist, Krankheitsfall, Urlaubsausmaß, was die erste Karenz und bis zu 10 Monaten betrifft.
Ein Blick in den KV lohnt aber, mir ist einer bekannt, der geht über die 10 Monate weit hinaus.

Mutterschutz wird eingerechnet. Immer. Voll. Wird in diese 3 Jahre hinzugerechnet, kann damit über diese drei Jahre also kommen.

Für Jubiläum so wie ich es deute, Mutterschutz ja, Karenz nein, es sei denn es steht im KV oder in dieser Vereinbarung ganz klar, dass die ersten 10 Monate oder gar nocht mehr, hinzugerechnet werden.