Re:Re: Betriebsvereinbarung

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#19752

Meines Erachtens ändert sich der Geltungsbereich der BV nicht. Wenn die bisherige BV auf Angestellte beschränkt war, so bleibt diese Beschränkung daher mE aufrecht, solange es zu keiner Änderung/keinem Neuabschluss kommt.