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17.9.2010 um 19:55 Uhr
#22570
Martin
Teilnehmer
Servus!
Vor dem allmächtigen § 8 gebe ich mich geschlagen.
Die nächste Ausrede wenn ein DN zu spät zur Arbeit erscheint: Gemäß AngG § 8 musste der DN noch warmduschen bevor er in die Arbeit kommt.
🙂
Martin