Re:Re: Beschäftigung während Zivildienst

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#23063

Wenn es ein anderer Dienstgeber ist, sehe ich kein Problem. Wenn es derselbe Dienstgeber ist, zu dem bereits ein Dienstverhältnis besteht, könnte es ein Problem sein, dass dieser Fall im APSG – anders als etwa im MSchG (§ 15e) – nicht geregelt ist. Ich wüßte aber nicht, wer das auch welchem Grund problematisieren könnte/würde.