Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › Beschäftigung während Zivildienst › Re:Re: Beschäftigung während Zivildienst
30.12.2010 um 13:28 Uhr
#23063
Wenn es ein anderer Dienstgeber ist, sehe ich kein Problem. Wenn es derselbe Dienstgeber ist, zu dem bereits ein Dienstverhältnis besteht, könnte es ein Problem sein, dass dieser Fall im APSG – anders als etwa im MSchG (§ 15e) – nicht geregelt ist. Ich wüßte aber nicht, wer das auch welchem Grund problematisieren könnte/würde.