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12.4.2012 um 11:40 Uhr
#24003
Hallo Daniela!
Wenn nicht irgendwo eine Vorschrift existiert, wie man’s aliquot berechnen muss, schaut die Berechnung wie folgt aus (ist eine von mehreren möglichen Lösungen, für mich aber die fairste), wenn der Monatslohn die Basis ist:
UB aliquot: 1.381,76 : 366 (weil heuer ein Schaltjahr ist, sonst 365) x 17 (da 6 KT im März und 11 im April) = 64,18
Für die aliquote WR gilt selbiges.
LG