Re:Re: Berechnung Jahressechstel

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#22838
Martin
Teilnehmer

    servus!

    in der regel werden die sonderzahlungen nicht dem jahressechsel hinzugerechnet.
    aber es kann eine ausnahme geben:
    wenn die sz monatlich zusammen mit dem laufenden gehalt ausbezahlt werden, sind sie
    LSt laufende bezüge und erhöhen das J-6tel und
    SV bleiben sie SV-SZ.

    in welcher konstellation wäre das nützlich?
    1.
    damit die monatlich ausbezahlten sonderzahlungen (=Urlaubs- und Weihnachtsgeld) das jahressechstel in die höhe treibt.
    mit dem höheren j-6tel kann mehr steuerbegünstigt bei einem zusätzlichen jahresbonus abgerechnet werden.

    2.
    wenn das UZ und WR monatlich ausbezahlt wird, ist die monatliche SZ-Bemessungsgrundlage gering. So fällt i.d.R. auch kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag vom SZ-Betrag an.