Startseite › Foren › Sonderzahlung › Berechnung einmalige Prämie › Re:Re: Berechnung einmalige Prämie
6.3.2009 um 21:19 Uhr
#21266
Servus Chris!
O.K., dann ist die Prämie als SZ abzurechnen.
Ohne jetzt auf die Problematik einer ev. Sechstelüberschreitung näher einzugehen, ergibt sich folgender Nettobetrag (berechnet ohne AVAB): EUR 2.752,–
LG