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16.9.2010 um 9:54 Uhr
#23102
Hallo Marie!
Der fremdübliche Wert ist nur dann zu beachten, wenn er wesentlich vom Richtwert abweicht – das ist relativ selten.
Die ortsüblichen Werte können im Immobilienpreisspiegel (Fachgruppe Immobilienhändler WKO) eingesehen werden.
Bitte vergiss nicht den 20%igen Betriebskosten-Abschlag bei deiner Richtwert-Berechnung!
LG