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13.3.2010 um 0:13 Uhr
#22924
Hallo!
Wenn ich dazu auch noch „meinen Senf“ dazugeben darf:
Ich gebe Ingrid voll recht: Wenn das DV am 31.12. durch Kündigung des DG oder EL endet, dann ist die Abfertigung auf Basis 30 Stunden zu berechnen.
LG