Re:Re: Beitragsnachweisung freie Dienstnehmer

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#22794

Hallo Claudia,

auf den Seiten des Hauptverbandes der SV-Träger steht eindeutig:

„Die Beiträge für freie Dienstnehmer sind nach dem Ende des Monats fällig, in dem der Dienstgeber das Entgelt leistet.“

Fundstelle:

http://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=5&p_menuid=507&action=2&p_pubid=303

LG
Mathias