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25.6.2010 um 11:14 Uhr
#22794
Hallo Claudia,
auf den Seiten des Hauptverbandes der SV-Träger steht eindeutig:
„Die Beiträge für freie Dienstnehmer sind nach dem Ende des Monats fällig, in dem der Dienstgeber das Entgelt leistet.“
Fundstelle:
LG
Mathias