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21.6.2012 um 8:04 Uhr
#24319
Hallo! Danke für die Antwort!
Mit Aussetzung meine ich, dass das Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst wurde (DN wurde abgemeldet), mit der Vereinbarung, zum genannten Datum wieder anfangen zu können. Grundsätzlich betrifft diese Maßnahme mehrere Mitarbeiter (aus wirtschaftlichen Gründen), allerdings dann ein ganzes Monat, wo diese Problematik nicht auftritt.