Re:Re: Austritt nach Karenzverlängerung

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#22882

Danke Martin für deine Infos.
Das habe ich mir schon so gedacht. Eben, dass der Wiedereintritt für beide Seiten verbindlich ist – außer natürlich, man einigt sich.

Ich denke jetzt allerdings weiter: die Dienstnehmerin hat vor der Karenz vollzeit gearbeitet und es wäre durchaus möglich, dass diese Elternteilzeit (Betrieb mit mehr als 20 DN) beansprucht. Wie weit sie bis zum vereinbarten Dienstantritt wieder genesen ist und den Dienst antreten kann, ist im Moment fraglich. Und damit wären die weiteren Voraussetzungen zur Auflösung des Dienstverhältnisses sowieso anders gelagert.

Bei weiter andauernder Krankheit wäre – wie du bereits erwähnt hast – der Bezug von Krankengeld/Arbeitslosengeld im Falle der einvernehmlichen Beendigung mit Sicherheit ein zu prüfendes Thema sein.

Im Moment sind das von mir nur gedankliche Hypothesen und ich werde die weitere Vorgangsweise dann mit der Dienstnehmerin bzw. WKO abklären.