Startseite › Foren › Dienstreise › Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate › Re:Re: Auslandsdienstreise – Beobachtungszeitraum 24 Monate
16.1.2010 um 15:26 Uhr
#21789
aha,aber warum dann die frage nach den 183 tagen?
diäten sind doch immer steuerfrei,egal wie lange.