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21.12.2009 um 23:15 Uhr
#22310
Hallo Michaell!
Das Bsp. ist mE nicht korrekt gelöst.
Am Montag müssten, wenn die KT-Regelung sowohl für das In- als auch das Ausland gilt, 2/12 Inlandstaggelder steuer- und sv-frei abgerechnet werden können.
Wo hast du das Bsp. her?
Begründung:
Mo. 16 – 24 Uhr = 8 Stunden, daher gesamt 8/12 möglich, davon 6/12 (ab 18 Uhr) im Ausland, Rest 2/12 im Inland.
Di. 0 – 20 Uhr = 20 Stunden, daher gesamt 12/12 möglich, davon 12/12 (bis 18 Uhr) im Ausland, Rest 0 im Inland.
Alles klar?
LG