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9.3.2010 um 10:04 Uhr
#22266
Hallo Martin,
zu behaupten, dass alles klar wäre, das wäre schwer gelogen.
Ich muss also als österreichische Firma die Lohnverrechnung für ein Manderl nach D auslagern? Und dann auch noch mit deutscher Versicherung und FA abrechnen?
Gilt das nur, wenn der Dienstnehmer ausschließlich oder überwiegend in D arbeitet?
Wir haben nämlich einige Deutsche, die in Österreich für uns arbeiten (SV in A, Steuer in D). Und wir haben auch Österreicher, die manchmal in D für uns arbeiten (SV und Steuer sowieso in A).
Harry.