Re:Re: Ausfallsentgelt Diäten

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#25061
Martin
Teilnehmer

Steuerfreie Diäten sind Aufwandsersätze und nicht in die Schnitte einzurechnen.
Bei steuerpflichtigen Diäten ist auf den Einzelfall abzustimmen. Analog zur Judikatur zur Einrechnung in die Abfertigung ALT.