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4.7.2016 um 17:00 Uhr
#25061
Martin
Teilnehmer
Steuerfreie Diäten sind Aufwandsersätze und nicht in die Schnitte einzurechnen.
Bei steuerpflichtigen Diäten ist auf den Einzelfall abzustimmen. Analog zur Judikatur zur Einrechnung in die Abfertigung ALT.