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1.3.2010 um 7:59 Uhr
#22418
Mathias wrote:
Wie aliquotierst Du denn den Lohn für Jänner? 15/31 oder 15/30? Entsprechend würde ich dann auch die UEL aufteilen. Im ersten Fall 16/18 für Jänner und 2/18 für Februar, im zweiten Fall 15/17 für Jänner und 2/17 für Februar.
Deine Variante b) halte ich für falsch. Auf den Februar entfallen definitiv nur 2 Tage der UEL und nicht 3.
Verstehe ich das richtig: Je nachdem wie ich aliquotiere, habe ich einen Tag mehr oder weniger? Gibt es da eine genaue Regelung?
Wie würde es ausschauen, wenn ich nach Arbeits- oder Werktagen aliquotiere?
Danke! LG
Julia