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14.6.2012 um 9:16 Uhr
#23643
Teilnehmer
Hallo!
1. Ist er lohnsteuerpflichtig? Nur dann können §26 oder § 3 Dienstreisen anfallen.
2. unterliegt er dem Kollektivvertrag (eher nein): Dann können nur § 26 Dienstreisen abgerechnet werden.
Außer das Unternehmen hat keinen KV dann nur mit qualifizierter Betriebsvereinbarung (mit Betriebsrat), bzw. unter 5 DN, dann kann eine einzelvertragliche Regelung gemacht werden.
Die Aufsichtsräte die ich kenne, legen Honorarnoten und sind nich Lst-pflichtig. – Deshalb keine Diäten.
Bei 3 Stunden gibt es laut ESTG keine Diäten. Erst ab 3 Stunden…. = 4 Stunden.
lg
Martin