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30.9.2012 um 15:36 Uhr
#24220
Befristung hätte ohnehin keinen Sinn. Siehe hier:
Auflösungsabgabe – Wie erfolgt die Umsetzung in der Praxis?
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=656984&action=2&p_menuid=73093&p_tabid=3