Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Auflösungsabgabe › Re:Re: Auflösungsabgabe
27.9.2012 um 20:18 Uhr
#24218
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=675660&dstid=686
http://derstandard.at/1333185037229/Personal-Moves-Schlecht-gemacht-Neue-Aufloesungsabgabe
Wann ist die Auflösungsabgabe nicht zu entrichten?
Es ist keine Auflösungsabgabe zu leisten, wenn
1.das (freie) Dienstverhältnis auf höchstens sechs Monate befristet war
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