Re:Re: Auflösung Lehrverhältnis

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#22784

Hallo Avviata,

das Lehrverhältnis endet automatisch in dem Moment, in dem der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist (z.B. weil der die erforderliche Gewerbeberechtigung niederlegt). Eine Willenserklärung (Kündigung o.ä.) ist nicht erforderlich; es gibt auch keine Fristen die einzuhalten wären.

Der Lehrling hat Anspruch auf seine Lehrlingsentschädigung bis zum Tag der automatischen Beendigung, aliquote Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistung. Schadensersatzansprüche hat der Lehrling in so einem Fall meines Wissens nach nicht.

LG
Mathias