Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Auflösung Lehrverhältnis › Re:Re: Auflösung Lehrverhältnis
14.7.2010 um 10:29 Uhr
#22784
Hallo Avviata,
das Lehrverhältnis endet automatisch in dem Moment, in dem der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist (z.B. weil der die erforderliche Gewerbeberechtigung niederlegt). Eine Willenserklärung (Kündigung o.ä.) ist nicht erforderlich; es gibt auch keine Fristen die einzuhalten wären.
Der Lehrling hat Anspruch auf seine Lehrlingsentschädigung bis zum Tag der automatischen Beendigung, aliquote Sonderzahlungen sowie Urlaubsersatzleistung. Schadensersatzansprüche hat der Lehrling in so einem Fall meines Wissens nach nicht.
LG
Mathias