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17.12.2009 um 7:30 Uhr
#22229
Hallo Robert P.,
leider gilt diese OGH Entscheidung nicht für unseren Betrieb, da wir keinen vollkontinuierlichen Mehrschichtbetrieb führen (hab ich leider bei meiner Fragenstellung nicht erwähnt). Unser Schichtbetrieb ist von Montag bis Freitag, am Wochenende und an Feiertagen nicht.