Startseite › Foren › Sonstiges › Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag › Re:Re: Arbeitszeit fällt teilweise in einen Feiertag
4.1.2010 um 14:49 Uhr
#22233
Hallo,
ich habe nun auch bei der WKO nachgefragt, und der Rechtsexperte sagte mir, das das Urteil nicht für unseren Betrieb gilt.
Die Arbeitszeit, die in den Feiertag hineinreicht, muß als Feiertagsarbeit abgerechnet werden.
lg
fibu04