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21.4.2010 um 17:13 Uhr
#22519
Hallo Ingrid,
danke für die Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden haben, dann laß ich bei der Berechnung des Nettoverdienstes den ÖGB – Beitrag schon weg. Nur SV und LSt abziehen (ohne Verminderung der LSt BMG durch den ÖGB-Beitrag. So als ob die Dienstnehmerin keinen ÖGB-Beitrag zahlen würde.
Wolf