Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB › Re:Re: Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB
21.4.2010 um 15:45 Uhr
#22521
ingridB
Teilnehmer
Hallo Wolf,
unter gesetzlichen Abzügen sind nur SV und LSt gemeint. Du mußt den Nettobetrag und nicht den Auszahlungsbetrag anführen.
Man stelle sich vor die DNin hätte vl noch eine Vorschußrückzahlung, Exekutionszahlungen o.ä. zu leisten.
Solche Abzüge nach Ermittlung des Nettoeinkommens dürfen die Basis für den Wochenhilfeanspruch keinesfalls schmälern.
LG
Ingrid
PS Der Gewerkschaftsbeitrag verringert nicht direkt die gesetzlichen Abgaben, sondern er verringert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.