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27.12.2005 um 10:15 Uhr
#17014
Servus Ulli!
1. Schau in den Dienstvertrag. Was steht dort unter Dienstort?
Ist der Dienstort in Vorarlberg, muß der DN nicht in die Steiermark arbeiten kommen.
Wenn: „Der Dienstort ist der jeweilige Betriebssitz des Dienstgebers“ – hier müsste der DN folgen.
…und wenn nichts im DV steht, muß der DN folgen, sofern ihm dies „zumutbar“ ist.
Da hat es einmal ein Urteil gegeben das eine Distanz von 40 KM unzumutbar sind. (OGH 14.6.2000, 9 Ob A 48/00z)
Grüsse Martin