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8.9.2010 um 10:15 Uhr
#22834
Hallo Stephanie,
dein DN hat recht und es bedarf keiner Vereinbarung. Anrechenbare Zeiten sind (ohne Geltendmachung durch den Arbeitnehmer) vom Arbeitgeber von sich aus festzustellen. Du kannst natürlich eine Bestätigung verlangen. Im Ortner 2010 steht es sehr gut und ausführlich auf Seite 673 beschrieben.
LG
Brigitte