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5.3.2009 um 23:01 Uhr
#21239
Hallo Helli!
Ich darf mich bei eurer Diskussion hoffentlich einmischen.
Martin hat völlig recht, wenn er sagt, dass das eine Diskriminierung wäre.
Für eine Gehaltsreduktion bedarf es im Normalfall einer sogenannten Änderungskündigung, die mE in der Elternteilzeit nicht möglich ist –> Kündigungsschutz!
Und ein Verzicht auf Ansprüche während des aufrechten DV ist nicht möglich (Drucktheorie).
LG