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27.12.2005 um 11:20 Uhr
#17065
Während der Altersteilzeit handelt es sich auch im Falle eines Blockmodells um ein aufrechtes Dienstverhältnis, sodass auch hier das Ablöseverbot (§ 7 UrlG) zur Anwendung kommt. Streng genommen wäre daher der Beendigungszeitpunt des Dienstverhältnisses abzuwarten.