Re:Re: Altersteilzeit-Berechnung

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Überstunden bitte herausrechnen (da sie ja in der Altersteilzeit nicht mehr anfallen werden; § 28 AlVG). Für die Berücksichtigung der Prämien werden üblicher weise die letzten 12 Monate herangezogen. Wenn es völlig unregelmäßige (nicht prognostizierbare) Prämien sind, würde ich sie aber nicht berücksichtigen, sondern für den Fall, dass während der ATZ ein Anspruch darauf entsteht, wie eine Lohnerhöhung behandeln.