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7.5.2010 um 15:54 Uhr
#22400
Zurückzahlen ATZ bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers: nein.
Anspruch auf Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers: Gemäß § 11 AlVG für 4 Wochen kein Anspruch, es sei denn, das AMS gewährt Nachsicht.
Ersatzkraftstellung: Würd ich direkt mit dem AMS abklären.