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Bei meiner ersten Anfrage ging es mir eigentlich darum, ob die GKK, oder die Finanz, v.a. aber das AMS etwas dagegen haben kann, dass ich den Urlaub schon vorab ablöse?? Der Dienstnehmer kann ja logischerweise, wenn er nach der Ablöse in die Freizeitphase wechselt, keinen Urlaubsanspruch mehr geltend machen, da er ja eh zu Hause ist.
Der Hintergrund liegt darin: der Dienstnehmer hätte kurz vor Beginn der Freizeitphase noch Urlaub konsumieren sollen, konnte dies aber kurzfristig wegen der Arbeitssituation nicht. Jetzt möchte der DG diesen stehengebliebenen Urlaub sofort dem DN entschädigen.
Im Forum wird von einer Einmalprämie gesprochen. Kann ich einem Dienstnehmer in Altersteilzeit grundsätzlich zusätzlich eine Einmalprämie bezahlen, ohne mit dem AMS in Konflikt (Förderung) zu kommen?